navigation
logo muth

Um Sie perspektivisch vollumfänglich beraten zu können, braucht es ein Portfolio an Leistungsbereichen, dessen einzelne Bereiche nahtlos ineinandergreifen. Genau das bieten wir Ihnen in unserer Kanzlei.

Wir beraten und begleiten Sie ganzheitlich in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Bilanzierung, Jahresabschlusserstellung, Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung. Privatpersonen, Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften betrauen uns mit ihrem Mandat ebenso wie Konzerne, Stiftungen und Vereine. Wir betreuen produzierende, handelnde und dienstleistende Unternehmen. Informieren Sie sich in den einzelnen Rubriken im Detail über unser Fachwissen und unsere Erfahrung.

Steuerberatung

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Die Erstellung der Steuererklärungen ist Teil des Beratungsprozesses. Diese Aufgaben werden von einem festen Beratungsteam bearbeitet. So lassen sich rechtzeitig Strategien entwickeln, damit zukünftig vermeidbare Steuern nicht mehr anfallen. Als anerkannte Kanzlei für Wirtschaftsprüfung / Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung in Heilbronn pflegen wir einen ausgezeichneten Kontakt mit den Finanzbehörden und sind mit diesen im offenen Dialog: von der Klärung von Zweifelsfragen bis zum Rechtsbehelf oder Finanzgerichtsprozess. UNSERE LEISTUNGEN
  • Erstellen von Steuererklärungen
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen
  • Durchsetzen Ihrer steuerlichen Interessen gegenüber der Finanzverwaltung
  • Erstellen von Einnahmen-/Ausgaben-Überschuss-Rechnungen
  • Aufstellen von steuerlichen Sonder-, Ergänzungs- und Steuerbilanzen
  • Vertretung vor den Finanzgerichten

> ZURÜCK ZUR LEISTUNGSÜBERSICHT

FAQ

Wie viel Honorar ein Steuerberater abrechnen darf, wird durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Hier sind Gebührenverordnungen für drei verschiedenen Tätigkeiten aufgeführt: Tabelle A / Beratungen Tabelle B / Abschlüsse Tabelle C / Buchführung Die Vergütungsverordnung sieht jedoch keine feste Vergütung vor, sondern gibt dem Steuerberater einen gewissen Spielraum, indem er seine Vergütung festlegen kann. Abhängig von der Komplexität des Steuerfalls kann der Steuerberater also eine höhere Gebühr verlangen. Das muss der Steuerberater aber ggf. begründen können. Ist der Steuerfall hingegen mit wenig Aufwand verbunden, so darf nur eine geringere Vergütung verlangt werden. Grundlage der Berechnung ist in jedem Fall der sogenannte Gegenstandswert welcher bei Unternehmen und Selbständigen den Einnahmen und bei Privatpersonen dem Einkommen entspricht.
Da Steuererklärungen unterschiedlich aufwändig und kompliziert sein können – unabhängig von der Höhe des zu versteuernden Betrages – und der Steuerberater im Rahmen seiner Gebührenverordnung relativ frei agieren kann, kann diese Frage nicht eindeutig beantwortet werden. Zwei Faktoren fließen in die Berechnung ein:
  • Kosten für die Erstellung der Steuererklärung
  • Kosten für die Ermittlung der Einkünfte
Als Kleinunternehmer sind Sie  aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht grundsätzlich zur Buchführung verpflichtet und müssen somit nicht zwingend einen Steuerberater engagieren. Wie hoch die Kosten sind, wenn Sie einen Steuerberater engagieren, hängt von drei Faktoren ab:
  • Welche Leistungen Ihr Steuerberater für Sie erbringt
  • Wie hoch Ihre Einnahmen sind
  • In welchem Rahmen sich Ihr Steuerberater innerhalb seiner Gebührentabelle bewegt

Zunächst hängen die tatsächlichen Kosten damit zusammen, ob Ihr Steuerberater die gesamte Buchführung übernimmt oder nur teilweise erledigt. Darüber hinaus, werden die Kosten im Gegensatz zu denen eines Buchhalters per Gesetz durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Nur bei der Einrichtung einer Buchführung werden Buchhaltungskosten pro Stunde abgerechnet.

Die Steuerberatervergütungsverordnung bildet jedoch nur einen Rahmen, innerhalb dessen der Steuerberater einen großen Ermessensspielraum hat. Nach der StBVV darf der Steuerberater für die Buchführung Kosten in Höhe von 2/10 bis 12/10 der vollen Gebühr verlangen. Die volle Gebühr richtet sich nach dem Jahresumsatz beziehungsweise der Summe der Betriebsausgaben.

Die Kosten eines Steuerberaters im Jahr berechnen sich nach Jahresumsatz und Betriebsausgaben auf der einen und den Leistungen des Beraters – z.B. Lohnbuchhaltung, Erstellung der Bilanz, betriebswirtschaftliche Beratung – auf der anderen Seite. Die Höhe des Honorars für den Steuerberater ist dabei nicht festgelegt, sondern der Berater hat innerhalb seiner Gebührenverordnung einen relativ großen Spielraum. Dieser ermöglicht es ihm, die Komplexität oder den Aufwand eines Mandats in seinem Honorar zu berücksichtigen.

Der Steuerberater ist durch den Gesetzgeber an feste Abgabetermine gebunden. Das heißt, hier liegt die Verantwortung für eine gute Zusammenarbeit mit der Finanzbehörde beim Mandanten. Der Steuerberater wird ihn aber zeitig über anstehende Termine informieren.

Das lässt sich nicht pauschal beantworten, denn hier spielt die Größe des Unternehmens bzw. die Firmenstruktur eine große Rolle. Auf jeden Fall benötigt der Steuerberater Auszüge des Geschäftskontos, Belege für Einkäufe und gestellte Rechnungen und bei Immobilienbesitz Angabe zu Mieteinnahmen, Verwaltungskosten, Reparaturen etc.


Nadine Müller
Steuerberaterin
Prokuristin
T +49 7131 394193-20
F +49 7131 394193-10
nadine.mueller@muth-treuhand.com

Persönliches Treffen vereinbaren?
Über unser Online-Tool geht das ganz einfach.

Wir beraten Sie gerne! Und am liebsten persönlich. Vereinbaren Sie ganz einfach über unser Online-Tool einen Termin. Ihre Terminbestätigung erhalten Sie umgehend von uns per E-Mail.

> Online-Termin vereinbaren