Der Gesetzgeber hat auch zu diesem Jahresende wieder einiges vor. Jahressteuergesetz 2024, Steuerfortentwicklungsgesetz und weitere Änderungen sollen noch zum 01.01.2025 in Kraft treten. Hinzu treten die Einführung der E-Rechnung und die neue Kassenmeldepflicht. Doch auch abseits dieser gesetzlichen Änderungen gab es 2024 bzw. wird es ab 2025 einige wichtige Neuerungen im Steuer- und Gesellschaftsrecht geben. Durch entsprechende Dispositionen und Gestaltungsmaßnahmen kann ein bestimmtes steuerliches Ergebnis noch in 2024 erreicht oder auch bewusst in das neue Jahr verlagert werden.
Damit Sie einen Überblick zu diesen Themen erhalten, haben wir Ihnen ein MTG - Steuerthema auf den Punkt. vorbereitet, in dem wir Ihnen die wesentlichen zum Jahreswechsel 2024/2025 relevanten Tipps und Hinweise an die Hand geben möchten. Enthalten darin sind folgende wichtige Änderungen, die Sie als Unternehmer unbedingt auf dem Schirm haben sollten:
Für weitergehende Fragestellungen oder Rückfragen stehen mein Team und ich Ihnen – selbstverständlich auch in einem persönlichen Gespräch – gerne zur Verfügung.
Zwar ist das papierlose Büro vielerorts immer noch eine Utopie, aber in der Rechnungsstellung werden digitale Rechnungen immer häufiger. Dieser Trend wird sich im nächsten Jahr verstärkt fortsetzen, da nach den geplanten Änderungen im Wachstumschancengesetz ab dem 01.01.2025 die normierte elektronische Rechnung (E-Rechnung) an inländische Unternehmenskunden, also beim B2B-Geschäft, Pflicht werden soll.
Diesbezüglich haben wir unser MTG - Steuerthema auf den Punkt. aktualisiert. Darin möchten wir Ihnen erläutern, worauf Sie sowohl bei der Erstellung als auch beim Erhalt von elektronischen Rechnungen achten sollten.
Von jedem Euro einer Gehaltserhöhung geht oft mehr als die Hälfte für Steuern und Sozialabgaben drauf. Diesen erheblichen Abzügen können Arbeitnehmer entgegentreten, indem sie steuerbegünstigte oder steuerfreie Gehaltsbestandteile mit ihrem Arbeitgeber aushandeln. Dies ist auch für die Arbeitgeberseite interessant, da auf steuerfreie Zahlungen keine Sozialabgaben fällig werden, die der Arbeitgeber ansonsten zur Hälfte trägt. Zudem sind beide Arbeitsparteien daran interessiert, dass von einer Bruttolohnzahlung möglichst viel Netto beim Arbeitnehmer ankommt. Wir zeigen Ihnen 24 Möglichkeiten, wie Sie und Ihre Arbeitnehmer profitieren können.
Bei der Gewinnermittlung sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, nicht jedoch Aufwendungen, die privat veranlasst sind, als Betriebsausgaben abzugsfähig. Gemischte Aufwendungen, die so-wohl privat als auch betrieblich veranlasst sind, sind nur insoweit abzugsfähig, wie ein objektiver betrieblicher Anteil nachgewiesen werden kann. Daneben können Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, anfallen, die zugleich zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Bei bestimmten Aufwendungen, welche betrieblich oder beruflich veranlasst sind – hierzu gehören Geschenke an Geschäftsfreunde und Bewirtungsaufwendungen –, hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Abzugsbeschränkung festgelegt.
Bis zum Jahr 2021 wurde der Bau von neuen Mietwohnungen steuerlich gefördert. Mit § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) wurde die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen ermöglicht. Da der Bedarf an günstigem Wohnraum stark gestiegen ist, wird ein steuerlicher Anreiz geschaffen, durch Baumaßnahmen neue Wohnungen herzustellen
Etwa die Hälfte ihres Vermögens haben die Deutschen in Grundbesitz angelegt – viele planen, in die eigenen vier Wände zu ziehen oder sich aus Renditegründen eine Mietimmobilie zuzulegen. Ein bedeutender Aspekt beim Grundbesitz ist die steuerliche Behandlung. Im Umgang mit dem Finanzamt ist so einiges zu beachten: bei der Steuererklärung, dem Hausverkauf und der Vermietung an Angehörige:
Die wesentlichen Neuerungen haben wir in einem MTG - Steuerthema auf den Punkt. zusammengefasst und für Sie der Anlage beigefügt. Für weitergehende Fragestellungen, Rückfragen oder Details zu den Änderungen stehen mein Team und ich Ihnen – selbstverständlich auch in einem persönlichen Gespräch – gerne zur Verfügung.